für Kinder und Jugendliche aus der
Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
SKI-FREIZEIT
für Jugendliche
Sa. 12.04. - Sa. 19.04.2025
Ferienhaus Dorfschmiede, Neustift / Österreich
OSTERFERIEN
Osterferienbetreuung für Kinder
Di. 22.04. - Fr. 25.04.2025
Di. - Do. 9 - 16 Uhr, Fr. 9 - 13 Uhr
Wo? Grundschule Sprendlingen
SOMMERFERIEN
Sommerferienfreizeit für Kinder
(1. Woche der Sommerferien in Rhld.-Pfalz)
Sa. 05.07. - Sa. 12.07.2025
Naturfreundehaus Rahnenhof / Carlsberg
Sommerferienbetreuung für Kinder
(3. Woche der Sommerferien in Rhld.-Pfalz)
Mo. 21.07. - Fr. 27.07.2025
Mo. - Do. 9 - 16 Uhr, Fr. 9 - 13 Uhr
Wo? Grundschule Sprendlingen
Sommerferienbetreuung für Kinder
(4. Woche der Sommerferien in Rhld.-Pfalz)
Mo. 28.07. - Fr. 01.08.2025
Mo. - Do. 9 - 16 Uhr, Fr. 9 - 13 Uhr
Wo? Grundschule Sprendlingen
Fahrradtour für Jugendliche
So. 03.08. - Fr. 08.08.2025
Lahntalradweg
HERBSTFERIEN
Herbstferienbetreuung für Kinder
Mo. 20.10. - Fr. 24.10.2025
Mo. - Do. 9 - 16 Uhr, Fr. 9 - 13 Uhr
Wo? Grundschule Sprendlingen
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Du bekommst nach Abschluss des Anmeldeprozesses eine E-Mail von uns an Deine angegebene E-Mail-Adresse.
Solltest Du nach der Anmeldung keine E-Mail bekommen haben (schau bitte auch im Spam-Ordner Deines Postfachs nach), melde Dich bitte telefonisch unter (0 67 01) 201-212 oder 0160 - 52 45 130 bei uns.
Mit Abschluss des Anmelde-Prozesses bist Du erstmal nur für die Veranstaltung v o r g e m e r k t. Eine DEFINITIVE ZUSAGE erfolgt zu einem SPÄTEREN ZEITPUNKT!! Hierzu erhälst Du eine E-Mail von uns!
An den Teilnahmekosten soll es nicht scheitern! Falls es Ihnen nicht möglich ist, für die vollen Teilnahmegebühren aufzukommen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Jugendpfleger Gregor Schneider (01 60 - 52 45 130)
1. Allgemeines
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen/Jugendpflege (im Folgenden: VG-Jugendpflege) bietet verschiedene Ferienfreizeiten und Ferienbetreuungen im In- und/oder Ausland für Kinder- und Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen an. Hierfür gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmebedingungen
Mit der Online-Anmeldung des Teilnehmers durch die Sorgeberechtigten zu einer Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung und der Bestätigung MIT ZUTEILUNG durch die VG-Jugendpflege per
E-Mail kommt ein Vertrag über die Teilnahme an einer Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung zustande.
Als Anmeldung gilt die Online-Anmeldung über unsere Ferienprogramm-Homepage „feripro“ (https://jugendpflege-sg.feripro.de).
3. Bezahlung
Vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung wird dem Teilnehmer per E-Mail eine Bestätigung mit Zuteilung und in der Anlage eine Zahlungsaufforderung zugesandt. Diese E-Mail enthält den für die Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung zu zahlende Teilnehmerbetrag sowie die Zahlungsfrist. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an der Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung, wenn der zu zahlende Teilnehmerbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist auf dem angegebenen Konto der VG eingegangen ist. Bei der Überweisung sind unbedingt der Name des Teilnehmers und die jeweilige Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung mit anzugeben, um eine korrekte Zuordnung des Teilnehmers gewährleisten zu können.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich auf „feripro“
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Teilnehmer kann vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung durch den Sorgeberechtigten hat hierfür schriftlich bei der VG-Jugendpflege zu erfolgen. In diesem Fall kann die VG Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen berechnen. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei der VG-Jugendpflege.
Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruchs staffelt sich wie folgt:
6. Kündigung
Kann die Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung nach Vertragsabschluss in Folge nicht vorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, wird der Teilnehmerbetrag vollständig zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch auf Entschädigung wegen Ausfalls der Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung besteht nicht.
7. Ausschluss
Wird ein Teilnehmer nach Antritt der Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung aufgrund mehrfacher Ermahnung und vorheriger Information der Sorgeberechtigten von der Ferienfreizeit bzw. Ferienbetreuung ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbetrages. Den Sorgeberechtigten wird bei einer Ferienfreizeit der Aufwand für den vorzeitigen Rücktransport des Teilnehmers sowie für die Begleitung durch den oder die Betreuer/in in Rechnung gestellt.
8. Gerichtsstand
Amtsgericht Bingen
Aktuell sind keine Programme mit Veranstaltungen freigeschaltet. Schauen Sie später noch einmal vorbei oder wenden Sie sich an die Institution.